• Wir sind Ihr Partner

    in den Themenbereichen Umwelt, Wasser, Geotechnik und Kampfmittel.

     

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Profil

Die Kenntnisse über den Untergrund  sind Grundvoraussetzung jedweder Baumaßnahme. Vertrauen Sie dabei nicht ihrem Gefühl – vertrauen Sie fachgerechter Beratung. 

Wir von PeTerra arbeiten mit großem Erfolg und seit vielen Jahren als Partner von öffentlichen und privaten Auftraggebern, Industrie, Investoren und der Bauwirtschaft.

Hohe fachliche Kompetenz  und ein herausragendes Leistungsniveau unserer Mitarbeiter ergeben einen unabhängigen und zuverlässigen Qualitätsstandard. So sind in allen Bereichen hochqualifizierte Untersuchungen, Begutachtungen und Beratungen unser erklärtes Ziel.

Erfahren Sie mehr unter der Rubrik:

Allgemeine Zulassungen

Zugelassene Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG

Zugelassen für die Untersuchungsbereiche- bzw. Teilbereiche 1.1; 2.1; 3.1. Registernummer: AQS B6/032/04 (Erstzulassung 2004).

Anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra 15 für die Fachgebiete/Prüfungsarten A1 und A3.

Zugelassene Sachverständige für den Bereich Altlastenbearbeitung:

  • Dipl. Geogr. Jochen Krauß

Sachverständiger nach § 18 BBodSchG – Sachgebiet 1
Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung

  • Dipl. Geogr. Christian Breit

Sachverständiger nach § 18 BBodSchG – Sachgebiet 2
Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad Boden - Gewässer

  • Dipl. Ing. Nils Oehler
  • Dipl. Geol. Jürgen Kreutlein

Sachverständige nach § 18 BBodSchG – Sachgebiet 5
Sanierung (Dipl. Ing. Nils Oehler, Dipl. Geol. Jürgen Kreutlein)

Sachverständiger für die Fremdüberwachung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (Sachverständige FÜ GBT):

  • Dipl. Geogr. Christian Breit
  • Persönliche Zulassungen

    SiGe Koordinatoren nach Baustellenverordnung

    Sachkundige nach TRGS 519 Nr. 2.7 - Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen

    Unser Probenehmer sind geschulte und geprüfte Probenehmer unserer Untersuchungsstelle und unterliegen den strengen Vorgaben zur Zulassung in den genehmigten Probenahmebereichen.

    Alle Außendienstmitarbeiter sind zugelassen als Sachkundiger entsprechend Nr. 5.2 und 6.1 der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524

    Details erfahren Sie unter der Rubrik:

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