In der Altlastenbearbeitung ist die Durchführung einer Historischen Recherche oft der erste Schritt. Auf Grundlage eines, zumeist nutzungsbedingten, Verdachtsmomentes soll Art und Umfang der potentiellen Altlast oder schädlichen Bodenveränderung ermittelt und näher beschrieben werden.
Die Durchführung der Historischen Recherche ist Aufgabe eines Sachverständigen nach §18 BBodSchG für flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung.
Die Recherche teilt sich dabei in die wesentlichen Arbeitsschritte
Wesentliches Qualitätsmerkmal einer fundierten Historischen Recherche ist dabei, dass alle Arbeitsschritte nachvollziehbar dokumentiert vorliegen müssen. Dies schließt insbesondere das Führen eines ausführlichen Quellenverzeichnisses ein, nur so sind getroffene Feststellungen und Bewertungen jederzeit anhand der verwendeten Originalunterlagen nachvollziehbar.
Die Durchführung von Archiv- und Aktenrecherchen mit Zeitzeugenbefragungen erfordert exakte Kenntnisse der dort zu erwartenden Informationsstruktur. Fachwissen über den Archivaufbau (Provenienzprinzip/Pertinenzprinzip) sind dabei unerlässlich, um die Informationen überhaupt recherchieren zu können.
Achtung: Recherchen nach dem Motto: "Was ich nicht finde, muss ich schon nicht auswerten." sind leider viel zu verbreitet und werden auch bei einem zunächst günstig erscheinenden Angebotspreis in der weitergehenden Altlastenbearbeitung oft teuer erkauft! Unzureichendes Wissen und Verständnis der vorhandenen Altlasten führt regelmäßig zu falschen oder falsch dimensionierten Erkundungen bis hin zu ggf. notwendigen Sanierungen. Je detaillierter meine recherchierten Erkenntnisse sind (v.a. Lageinformationen, Art- und Umfang des Schadstoffeintrags), umso wirtschaftlicher lassen sich diese Altlasten erkunden und sanieren.
Als weiteres zentrales Werkzeug der Historischen Recherche unterstützt uns die multitemporale, stereoskopische Auswertung historischer Luftbilder. Diese Bilddokumente ermöglichen uns als objektive Beweise eine klare Einordnung weiterer Befundlagen bspw. aus der Akten- und Archivrecherche oder aus Zeitzeugebefragungen. Oft bildet die Luftbildauswertung auch die einzige Möglichkeit gewisse räumliche Vorgänge (bspw. Ablagerungstätigkeiten, bauliche Veränderungen oder mobilen Betriebstoffumschlag) nachvollziehen zu können.
Die Durchführung einer qualifizierten Luftbildauswertung bedarf dabei speziell in Methoden der Fernerkundung und in Geoinformationssystemen geschulten Personals. Darüber hinaus sind Spezialsoftware und gerätetechnische Ausstattung ein guter Hinweis auf mögliche qualitative Einschränkungen. Technische Details hierzu können Sie unserer Seite zur Luftbildauswertung im Bereich Kampfmittelvorerkundung entnehmen.
Christian Breit
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 2)
Tel. +49 9321 - 264 93 - 82
E-Mail: christian.breit@peterra.de
Jochen Krauß
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 1)
Tel. +49 9321 - 264 93 - 98
E-Mail: jochen.krauss@peterra.de
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