Sanierung
Durch gezielte Planung und effektive Überwachung der Sanierung von Altlasten erreichen wir die wirtschaftliche und nachhaltige Reduzierung der von Kontaminationen in Boden und Grundwasser ausgehenden Gefährdung für die Allgemeinheit.
Ihre Ansprechpartner
Christian Breit
Projektbereichsleitung Altlasten, Hydrogeologie und Bodenschutz
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 2)
+49 9321 - 264 93 - 82
christian.breit@peterra.de
Jochen Krauß
Leitung Geschäftsbereich Altlasten, Hydrogeologie, Bodenschutz und Kampfmittel
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 1)
+49 9321 - 264 93 -98
jochen.krauss@peterra.de
Sanierungspflicht
In §4 Abs. 3 des Bundesbodenschutzgesetzes ist geregelt:
"Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, daß dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Hierzu kommen bei Belastungen durch Schadstoffe neben Dekontaminations- auch Sicherungsmaßnahmen in Betracht, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern. Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen. Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt."
Sanierung
Externe Informationen
LfU Bayern:Sanierung und Überwachung.
Altlastensanierung, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Altlastensanierung und Flächenrecycling, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz: Phase III - Sanierung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesminiterium der Verteidigung.
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA).
Sanierungstechniken, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Sanierungstechnik, Umweltbundesamt.
BMBF-Förderschwerpunkt KORA (Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Grundwässer und Böden.
Arbeitshilfe Monitored Natural Attenuation, ITVA e.V.
Innovative Sanierungsverfahren, Zueblin Umwelttechnik GmbH.