Wasser und Grundwasserschutz
Durch intensive Ressourcennutzung, klimatische Veränderungen und Flächenversiegelung und Erosion werden sich künftig die Themenbereiche rund um Wasser und Grundwasser noch weiter in den Vordergrund drängen.
Zur nachhaltigen Wahrung der Trinkwasserqualität ist die Überprüfung bestehender, festgesetzter Trinkwasserschutzgebiete hinsichtlich ihrer Eignung (=Erfüllen des Schutzzwecks) dringend empfohlen. Zum Erhalt des Schutzzwecks kommt es nicht nur maßgeblich darauf an, dass der größenmäßig relevante Bereich des Einzugsgebiets einer Trinkwassergewinnungsanlage tatsächlich erfasst ist, sondern auch dass die einzelnen Schutzzonen dabei auch anhand der tatsächlichen hydrogeologischen und hydraulischen Bedingungen (vorliegende Filtergeschwindigkeiten, Aquifertyp, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und deren Reinigungsgrad und Durchsickerungsdauer) berücksichtigen. Gerne überprüfen wir Ihr Schutzgebiet dahingehend.
Vor dem Hintergrund des (leider) unweigerlich eingetretenen Klimawandels kann zudem eine Überprüfung des langfristig verfügbaren Wasserdargebots einer Trinkwassergewinnungsanlage sinnvoll sein. Eine solche einzugsgebietsbezogene Abschätzung erfolgt sinnvollerweise unter Berücksichtigung der in der Zukunft zu erwartenden, geänderten Wetter- und Klimabedingungen (mehrere Szenarien denkbar, z. B. IPCC-Szenarien) und unter Berücksichtigung der tatsächlich vorliegenden und eher kleinräumigen hydrologischen und hydrogeologischen Bedingungen im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung. Ziel einer solchen Prüfung ist die hydrotop- wie auch szenarienbezogene Ermittlung der Änderungen der Grundwasserneubildung bis in mittlere Zukunft.
Wir beraten Sie rund um die Themenbereiche:
Trinkwassernutzung
Grundwasserschutz
Ihre Ansprechpartner
Christian Breit
Projektbereichsleitung Altlasten, Hydrogeologie und Bodenschutz
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 2)
+49 9321 - 264 93 - 82
christian.breit@peterra.de
Jochen Krauß
Leitung Geschäftsbereich Altlasten, Hydrogeologie, Bodenschutz und Kampfmittel
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 1)
+49 9321 - 264 93 -98
jochen.krauss@peterra.de