Die Technische Erkundung dient der Gewinnung von Probenmaterial aus den kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF). Hierzu sind verschiedenste technische Verfahren etabliert und zugelassen. Die wichtigsten Standardverfahren in der Altlastenerkundung sind:
Darüber hinaus gibt es Spezialverfahren für gesonderte Fragestellungen oder Beprobungsmedien wie z.B. für die Entnahme von Sedimentproben aus stehenden oder fließenden Gewässern.
Da die Gewinnung von repräsentativem Probenmaterial einer Vielzahl von Rahmenbedingungen unterliegt, ist deren Entnahme zur Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen stark reglementiert.Es gibt hier z.T. länderspezifische Regelungen, sowie vorgeschriebene chemisch-analytische Verfahren, um eine Vergleichbarkeit in der Bewertung zu gewährleisten. Zugelassene Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG stellen durch intensive Schulung der Mitarbeiter und Verwendung von geeignetem Equipment und Probenahmeverfahren sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse belastbar und gerichtsfest sind.
Das Vorgehen bei einer Technischen Erkundung gliedert sich in die Verfahrensschritte:
Im Rahmen der Probenahmeplanung wird angepasst an die Kontaminationshypothese das Probenahmeverfahren dimensioniert (Art und Umfang der Probenentnahmen). Darüber hinaus werden wesentliche Rahmenparameter der Vor-Ort-Situation in die Probenahmeplanung mit einbezogen, wie z.B.
Im Ergebnis der Probenahmeplanung steht die Aufstellung eines Probenahmekonzeptes zur Durchführung der Felderkundung. Ebenso ist bei jeder Altlastenerkundung ein Arbeits- und Sicherheitsplan vor Durchführung der Feldarbeiten aufzustellen, der den einzuhaltenden Arbeitsschutz vorgibt.
Die Durchführung der Erkundung erfolgt in Abhängigkeit von Auftragsumfang und Untersuchungsziel in der Regel iterativ in aufeinander folgenden Erkundungsschritten. Dies stellt sicher, dass die aktuell gewonnenen Erkundungsdaten direkt über weitere Aufschlüsse bis zum Erreichen des Erkundungszieles ergänzt werden können.
Alternativ kann auch, bspw. bei zeitlichen Beschränkungen, eine Erkundung im flächenhaften Rasterbohrverfahren sinnvoll und zielführend sein. Hierdurch können dann in der Regel mehrere Erkundungsschritte zusammengefasst werden.
Die in der Felderkundung entnommenen Feststoff- und/oder Wasserproben sind nach den jeweils einschlägigen technischen Vorgaben zu lagern und unverzüglich in das untersuchende Labor zu überstellen.
Die Umweltanalytik erfolgt ausschließlich in für die Untersuchung der jeweiligen Parameter zugelassenen akkreditierten Laboratorien. Die Untersuchungsergebnisse sind durch das ausführende Sachverständigenbüro zu plausibilisieren.
Die Ziele der Ergebnisbewertung in der Altlastenerkundung leiten sich aus den Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung und ergänzend den länderspezifischen Regeln und Merkblättern ab. Insgesamt dient die Technische Erkundung der wirkungspfadbezogenen Gefährdungsbeurteilung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen. Durch die Wirkungspfade werden dabei die verschiedenen Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Gewässer, Nutzpflanzen) abgebildet:
Für die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung spielen dabei nicht nur die ermittelten Schadstoffgehalte eine Rolle, sondern die Schadstoffmobilität im Boden (Boden-Grundwasser) und die Aufnahmefähigkeit in den menschlichen Organismus oder in Nutzpflanzen. Die Schadstoffaufnahme durch den Menschen kann dabei direkt (Direktpfad, Boden-Mensch) bspw. inhalativ oder über Hautkontakt und durch indirekte Aufnahme (Metabolismus: Trinkwasser, Nahrungsaufnahme) erfolgen.
Sowohl Schadstoffmobilität, als auch -aufnahmefähigkeit sind schadstoffspezifisch. Geringmobile Stoffe verlagern sich beispielsweise nur schwer mit dem Sickerwasserstrom, hochmobile Stoffe können Schadstofffahnen im Grundwasser von mehreren hundert Metern bis hin zu Kilometern ausbilden.Am Ende der Ergebnisbewertung soll eine fundierte, belastbare Beurteilung der potentiell vorhandenen Gefährdung durch die Altlast oder schädliche Bodenveränderung stehen.
Christian Breit
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 2)
Tel. +49 9321 - 264 93 - 82
E-Mail: christian.breit@peterra.de
Jochen Krauß
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 1)
Tel. +49 9321 - 264 93 - 98
E-Mail: jochen.krauss@peterra.de
externe Informationen
Wichtigste Aufgabe der Technische Erkundung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen ist die Gewinnung von Probenmaterial zur organoleptischen (optisch-geruchlich) und chemisch-analytischen Bewertung des entnommenen Materials.
Die Aufgabe der Technischen Erkundung richtet sich dabei nach der durchzuführenden Erkundungsphase in der Altlastenbearbeitung.
Im Rahmen einer Orientierenden Erkundung oder Untersuchung (OE/OU) soll der Altlastenverdacht ausgeräumt oder bestätigt werden. Darüber hinaus soll das potentiell vorhandene Schadstoffinventar ermittelt werden.
Die Durchführung einer Detailerkundung oder -untersuchung (DE/DU) dient der räumlichen (vertikal und lateral) Eingrenzung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung. Darüber hinaus werden weitere Daten bspw. zur lokalen Hydrogeologie gewonnen.
Eine Sanierungserkundung oder -untersuchung (SE/SU) hat die Aufgabe weitere Daten für die Durchführung einer angepassten Sanierungsplanung zu gewinnen (bspw. möglichst exakte Dimensionierung des Schadens, Gewinnung zus. sanierungsrelevanter Parameter).
Nach Abschluss einer Sanierungsmaßnahme wird darüber hinaus der Sanierungserfolg durch eine Technische Erkundung überprüft (Sanierungserfolgskontrolle) oder eine Grundwasserbelastung wird durch eine fortgesetztes Monitoring in seiner Entwicklung überwacht.
Darüber hinaus gibt es weitere Verfahren zur Technischen Erkundung von Spezialfragestellungen (z.B. Isotopenanalyse).
Belastungsmodell einer Kraftstoffbelastung im Bereich einer ehem. HAWK-Raketenstellung.